Qualitäts-
standards
Qualitäts-
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Seit mehreren Jahren verfassen wir forensische Sachverständigengutachten im Auftrag von Landgerichten, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Wir verfügen über mehrjährige forensisch-therapeutische Berufserfahrung und sind approbierte Psychotherapeutinnen im Bereich Verhaltenstherapie. Darüber hinaus haben wir die Weiterbildung zur Fachpsychologin der Rechtspsychologie nach BDP/DGPs aufgenommen.
Wir sind in der Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Prognoseintrumente (u.a. PCL-R, HCR-20, SVR-20, Static-99, Stable-2007 und Acute-2007, RRS und LSI-R) geschult.
Die Einhaltung von Qualitätsstandards wird durch regelmäßige Intervision, Besuch von Fortbildungen und Seminaren sowie dem Arbeiten nach wissenschaftlichen Standards gewährleistet. Bei der Erstellung der Gutachten orientieren wir uns an den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (2005)¹ sowie den Mindestanforderungen für Prognosegutachten (2006)².
¹ Boetticher, Nedopil, Bosinski, Saß (2005) in Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) Heft 2
² Boetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz, Wolf (2006) in Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) Heft 10
² Boetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz, Wolf (2006) in Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) Heft 10